Die Unterstützungskasse

Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, für den Ruhestand
vorzusorgen – von einer privaten Rentenversicherung über
Riester-Rente und Rürup-Rente o. ä.

Eine für Arbeitnehmer gut geeignete Variante der zusätz-
lichen Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge. Sie
bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern einige
Vorteile. Man unterscheidet dabei verschiedene Durchfüh-
rungswege. Neben der sog. Direktversicherung gibt es z.B.
Pensionsfonds, Pensionszusagen und Pensions- und Un-
terstützungskassen.

Die Entscheidung, welcher Weg für einen Betrieb in Frage
kommt, hängt insbesondere von der Größe und den Kapa-
zitäten im Personalbereich ab.

Die Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbststän-
dige Versorgungseinrichtung. Sie dient einzig und allein
der Erbringung von betrieblichen Altersvorsorgeleistun-
gen. Die Unterstützungskasse schließt zur Sicherung der
Versorgungsleistungen Rückdeckungsversicherungen ab.
Die zugesagten Leistungen der Unterstützungskasse und
der Leistungsumfang der Rückdeckungsversicherung sind
stets gleich hoch, so dass zu keinem Zeitpunkt eine Fi-
nanzierungslücke besteht. Man spricht hier von einer sog.
kongruenten Rückdeckung.

 

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