Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Wohnen Sie noch oder streiten Sie schon?

Kaum ein Bereich des täglichen Lebens lädt so zum Streiten ein wie der Immobilienbereich. Das Potential an möglichen Konflikten ist enorm: Vermieter streiten mit Mietern, Eigentümer mit Nachbarn, Handwerkern oder der Kommune. Lässt sich eine Auseinandersetzung nur noch mit anwaltlicher Hilfe oder gar nur noch vor Gericht lösen, kann es schnell sehr teuer werden. Eine Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung schützt Sie vor dem Kostenrisiko eines verlorenen Rechtsstreits.

 

Schadensbeispiele aus der Praxis

Der Handwerker

Frau Rabenstein beauftragt nach Auswertung verschiedener Kostenvoranschläge eine Dachdeckerfirma mit der Neueindeckung ihres Zweifamilienhauses. Nach Abschluss der Arbeiten überweist sie den Rechnungsbetrag in einer Summe. Beim nächsten Starkregen beschwert sich ihr Mieter im ersten Stock darüber, dass Wasser durch die Decke dringt. Die Ursache ist schnell gefunden: An einigen Stellen tropft es zwischen den Dachpfannen auf den Dachboden herein. Sie fordert beim Dachdecker eine Nachbesserung, Übernahme der Trocknungskosten und Ausgleich der Mietminderung, die ihr Mieter einbehielt. Da der Handwerker keiner der Forderungen nachkommen will, holt sie sich bei ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage ein. Dann übergibt sie die Sache ihrem Anwalt. Dieser kann vor Gericht mit einem Gutachten nachweisen, dass bei der Neueindeckung gepfuscht wurde. Das Urteil erging zugunsten von Frau Rabenstein, die Dachdeckerfirma muss ihren Forderungen nachkommen.

Der neugierige Vermieter

Jennifer Weiß hat Probleme mit ihrem Vermieter. Er betritt in ihrer Abwesenheit regelmäßig ihre Wohnung, ohne dass es hierfür einen zwingenden Anlass gäbe. Wenn sie von der Arbeit heim kommt, befinden sich oft Gegenstände nicht mehr am gewohnten Platz. Sie sucht mehrfach das Gespräch mit dem Vermieter, der aber abwiegelt und erklärt, dass er doch nach dem Rechten schauen müsse. Als Wäschestücke verschwinden, lässt sie eine Kamera im Flur laufen und erwischt den Vermieter so beim Betreten der Wohnung. Mit der Aufnahme geht sie zum Anwalt, um auf diesem Weg letztlich ein Unterlassen zu erwirken. Ihre Rechtsschutzversicherung spricht eine Deckungszusage aus.

 

Mieter des Grauens

Herr Übelhack vermietet zwei Wohnungen eines Hauses, in dessen Erdgeschosswohnung er selbst wohnt. Als die mittlere Wohnung frei wird, entscheidet er sich unter den Bewerbern für einen jungen Bankkaufmann, der einen soliden Eindruck macht. Nach einem guten dreiviertel Jahr fällt ihm auf, dass sein neuer Mieter erstaunlich oft daheim ist. Bei einem zufälligen Gespräch im Flur erfährt er von ihm, dass er seine Stelle verloren hat. Die folgenden Monate geht die Miete noch zuverlässig ein, bleibt dann aber aus. So geht es über mehrere Monate, in denen regelmäßig beteuert wird, der Mietrückstand würde bald beglichen werden. Letzten Endes kündigt Herr Übelhack im vierten Monat ohne Mietzahlung. Der junge Mann zieht nach Ablauf des Kündigungstermins allerdings einfach nicht aus. Gesprächen geht er schnell und barsch aus dem Weg. In seiner Not geht Herr Übelhack auf seine Rechtsschutzversicherung zu, die ihn zunächst telefonisch über die rechtlichen Möglichkeiten aufklärt, wie er seinen unliebsamen Mieter los werden kann. Er erhält auch eine Deckungszusage für das weitere Vorgehen. Mit Hilfe eines Anwalts vor Ort kann er eine Räumungsklage durchsetzen und auch einen Titel für seine offenen Forderungen erwirken. So wurde er seinen Mieter los und konnte mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers auch an sein Geld kommen. Die Rechtsschutzversicherung übernahm alle angefallenen Kosten.

 

Die liebe Nachbarschaft

Nach dem Ausheben eines Gartenteichs wird Herr Wagner von seinem Nachbarn mit Schadenersatzforderungen angegangen, weil sich seine Garage angeblich einseitig gesenkt hätte und nun Risse in der Wand aufgetreten seien. Nach Deckungszusage seiner Rechtsschutzversicherung übergibt er die Forderung seinem Anwalt. Ein von diesem in Auftrag gegebenes Gutachten stellt fest, dass es keinen Zusammenhang zwischen Garagenschäden und Teichaushub gibt. Vor Gericht wird dies abschließend so bestätigt. Herrn Wagner entstehen keine Kosten.

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