Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Beratungsfehler richtig versichern!

Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: Viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, aber auch Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes, Richter und Staatsanwälte. Bei all diesen Fachmännern vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit in Verbindung stehenden Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen. Doch was passiert, wenn auch einem Experten mal ein Fehler unterläuft.

 

Schadensbeispiele aus der Praxis

Brief nicht eingeworfen

Die Sekretärin einer Werbeagentur wurde beauftragt, auf dem Nachhauseweg nach Dienstschluss noch einen Umschlag mit einem wichtigen Kundeninserat bei der Zeitung einzuwerfen. Unterwegs traf sie Ihre Freundin, verschob den Gang zur Post und lies das Schreiben noch drei Tage in Ihrem PKW liegen. Die Folge: Das Werbeinserat wurde nicht geschaltet und es entstand dem Auftraggeber ein nachweislicher Schaden in fünf stelliger Höhe.

Fahrlässiger Steuerberater

Ein Mandant vertraute auf den Rat seines Steuerberaters, als es um eine größere Investition für eine Betriebserweiterung ging. Dessen umfangreiche Berechnungen zeigten dem Mandanten hohe steuerliche Vorteile auf, doch nach der Investition vergaß der Steuerberater Steuerbegünstigungen auch zu beantragen. Noch dazu stellten sich die Auskünfte und die Beratung im Nachhinein als teilweise falsch heraus.

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