Verkehrsrechtsschutzversicherung für Selbständige und Firmen

Es weiß ja quasi jedermann, dass im Verkehr viel schief geh'n kann...

Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt notwendig ist. Ein daraus resultierender Rechtsstreit kann teuer werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man vorsorgen, dass die entstehenden Kosten nicht den eigenen finanziellen Rahmen sprengen. Die Angst vor den Kosten hat schon viele davon abgehalten, für ihr gutes Recht zu kämpfen.

Schadensbeispiele aus der Praxis

Der Verkehrsunfall

Beim Überholen zieht ein osteuropäischer LKW plötzlich auf die linke Spur. Trotz sofortigem Bremsens können Sie einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Ihr Wagen erleidet schwere Beschädigungen, Sie selbst ein mittleres Schleudertrauma. Die Reparatur, Schmerzensgeld und die Kosten eines Mietwagens fordern Sie beim ausländischen Versicherer an. Dieser reagiert trotz mehrfacher Erinnerung aber nicht auf Ihre Schreiben. Ihre Rechtsschutzversicherung erteilt Deckungszusage und kommt für die Kosten Ihres Anwalts auf. Letztlich werden Ihre Ansprüche mit kleinem Abzug beim Schmerzensgeld beglichen.

 

Der Fahrzeugkauf

Sie erwerben einen gebrauchten Lieferwagen bei einer Handwerkerfirma im Nachbarort. Kaum eine Woche nach dem Kauf bemerken Ihre Angestellten verdächtige Geräusche aus dem Motorraum. Tags darauf bleibt der Wagen mit Motorschaden liegen. Die Verkäuferin verweist auf den Ausschluss der Gewährleistung für gebrauchte Gegenstände unter Unternehmern. Ein Gutachter stellt fest, dass am Wagen „getrickst“ wurde, um einen sich bereits andeutenden Schaden für den Verkauf zu kaschieren. Ihre Rechtsschutzversicherung erteilt Deckungszusage und kommt für alle anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten auf.

 

Als Fußgänger

Einer Ihrer Kunden wohnt in einer verkehrsberuhigten Zone. Für einen Termin mit ihm legen Sie das letzte Stück zu seinem Haus zu Fuß zurück. Plötzlich kommt ein Transporter eines Logistikunternehmens um die Ecke geschossen. Die Geschwindigkeit muss deutlich höher sein, als die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit. Als das Fahrzeug Sie erfasst, ziehen Sie sich Brüche an zwei Rippen, sowie einen Haarriss an einem Nackenwirbel zu. Bis zur vollständigen Genesung fallen Sie mehrere Monate aus. Monate, in denen Sie Ihrem Broterwerb nicht nachgehen können. Sie fordern daher neben Schmerzensgeld auch einen Einkommensausgleich beim Versicherer des Schadenverursachers. Hier gab es erst nach mehreren Schreiben Ihres Anwalts und dem Einschalten eines Gutachters ein akzeptables Angebot. Ihre Rechtsschutzversicherung ging nach erteilter Deckungszusage für alle Kosten in Vorauslage.

 

Handy am Steuer

Nur noch acht Punkte sind nötig, damit der Führerschein entzogen wird. Die ein oder andere Geschwindigkeitsüberschreitung, evtl. etwas wenig Abstand zum Vordermann oder in einer fremden Stadt falsch in eine Einbahnstraße abgebogen,… – das flensburger Punktekonto kann schnell am Limit sein. Bei Herrn Zwosta wird der achte Punkt vergeben, als er von einem Polizisten dabei beobachtet wird, wie er während der Fahrt mit dem Handy am Ohr telefoniert. Gegen Bußgeld, Punkt und Führerscheinentzug möchte Herr Zwosta sich wehren, da er sich in einer Ausnahmesituation sah: bei seiner Frau hatten die Wehen deutlich vor dem eigentlichen Geburtstermin eingesetzt. Sie hatte ihn auf dem Handy angerufen. Seine Rechtsschutzversicherung erteilt Deckungszusage.

Falsch getankt

Einer Ihrer Angestellten betankt ein Firmenfahrzeug morgens mit Benzin, statt mit Diesel. Da er die Fahrt nach dem Bezahlen fortsetzt, kommt es wie es kommen muss: Die Einspritzanlage erleidet Schaden. Die Reparatur kostet einige Tausend Euro. Seine mitfahrenden Kollegen scherzen im Betrieb schadenfroh, dass sowas eben passiert, wenn man bis in die Morgenstunden „unterwegs“ ist. Sie sehen im Falschbetanken wegen Schlafmangels ein grob fahrlässiges Verschulden des Mitarbeiters, weshalb Sie Schadenersatzforderungen an ihn stellen. Die von ihm eingeschaltene Gewerkschaft schreibt Ihnen, dass der Grad des Verschuldens für eine Schadensersatzpflicht ihres Mitglieds nicht ausreichend erscheint. Ihre Rechtsschutzversicherung erteilt Deckungszusage. Vor Gericht wird Ihr Eindruck schließlich bestätigt. Ihr Mitarbeiter muss den Schaden aus eigener Tasche ersetzen.

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