Veranstalterhaftpflichtversicherung

Wenn aus Spaß Ernst wird

Wer eine Veranstaltung ausgerichtet hat, weiß wie viele verschiedene Bereiche berücksichtigt werden müssen und wie schwer es ist, den Überblick zu behalten. Entsprechend viel kann schief gehen. Selbst wenn Sie äußerste Sorgfalt walten lassen, können Sie nie ständig auf Ihre Helfer aufpassen. Ein schlampig verlegtes Kabel, ein vergessener Heizpilz, ein ungesicherter Lautsprecherturm – es gibt genügend Möglichkeiten, die zu einem Schaden führen können. Einem Schaden, für den Sie als Veranstalter aufkommen müssen. Zum Glück gibt es hier den passenden Versicherungsschutz.

 

Schadensbeispiele aus der Praxis

Ausschank

Im Rahmen eines kleinen Festivals schenkt u.a. die Schwester des Veranstalters an der Bar aus. Es ist dämmrig und hektisch. Sie bemerkt daher beim Einschenken nicht, dass eine kleine Scherbe vom Glasrand abgebrochen und ins Glas gefallen ist. Der junge Mann, der den Drink orderte verschluckt die Scherbe dabei mit. Die Scherbe verletzt seine Speiseröhre. Er muss im Krankenhaus behandelt werden. Vom Veranstalter fordert er Schadensersatz.

Kirchweih

Eine Kirchweihgesellschaft mietet sich alljährlich im Kulturhaus der örtlichen Blaskapelle ein. Sie betreibt die Bewirtung für diese Zeit selbst. Die Bar befindet sich unterhalb der Bühne. Dort wird, trotz Verbot, von Gästen geraucht. Als die letzten Gäste die Bar verlassen, werden die Aschenbecher vom übermüdeten Personal in einen Mülleimer geleert, ohne zu bemerken, dass ein Zigarillo noch glühte. In der Nacht setzt die Glut alkoholgetränkte Küchentücher in Brand. Erst brennt der Mülleimer, dann die Holzverkleidung und schließlich die ganze Bar. Die Blaskapelle fordert Schadensersatz.

 

Hüpfburg

Im Rahmen eines Kinderfestes wird auch eine größere Hüpfburg aufgebaut. Die anwesenden Kinder nehmen diese mit Begeisterung an. Das Ventil der Burg ist undicht, weshalb mit jedem Hüpfer Luft entweicht, bis die Burg schließlich in sich zusammen fällt. Die noch vorhandenen Kinder geraten in Panik und verletzen sich gegenseitig. Die Eltern verklagen den Veranstalter auf Schmerzensgeld.

Maibaum

In einem Dorf wird zu Pfingsten von der dortigen Dorfjugend traditionell ein Maibaum aufgestellt. Der Festbetrieb findet in einem Bierzelt in der Nähe statt. Da der Baum nicht ausreichend verkeilt ist, bekommt er Schlagseite und fällt auf das voll besetzte Zelt. Die Verstrebungen können die Wucht des Aufpralls nicht auffangen, so dass der Baum zwei voll besetzte Biertische erwischt. Drei Besucher ziehen sich schwerste Kopfverletzungen zu.

Transportschaden

Für einen Faschingsabend, der vom örtlichen Fußballverein ausgerichtet wird, werden Traversen ins Vereinsheim getragen. Der Parkplatz vor dem Heim wird regelmäßig auch von Kirchenbesuchern genutzt und ist recht voll, da eine Taufe stattfindet. Zwei Träger sind unachtsam und reißen einen Außenspiegel eines geparkten Wagens ab und zerschrammen den Kotflügel. Der Fahrzeughalter fordert Schadensersatz.

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