Rechtsschutz für das Heilwesen

Immer auf der sicheren Seite!

Egal ob Arzt, Apotheker, Heilpraktiker, etc.: als Angehöriger des Heilwesens können Sie schnell in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Ursachen kann es viele geben, z. B. Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Auch die Gefahr, sich strafrechtlichen Vorwürfen stellen zu müssen, steigt stetig. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutz-Versicherung haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite!

Schadensbeispiele aus der Praxis

Regress-Rechtsschutz – Vorwurf der Unwirtschaftlichkeit

Die Praxis des Allgemeinmediziners Dr. Müller ist stark ländlich angesiedelt. Bedingt durch den spürbaren, berufsbedingten Wegzug der jüngeren Bevölkerung zählen vor allem ältere Bürger und chronisch Kranke zu seinen Patienten. Entsprechend hoch fallen die nötigen Arzneimittelverordnungen aus. Die Kassenärztliche Vereinigung setzt bei einer der Abrechnungen daher einen Arzneimittelregress an. Die besondere Patientensituation der Praxis wurde nicht berücksichtigt. Ein eingeschaltener Anwalt kann eine Prüfung des Sachverhalts bewirken; der Regress ist in vollem Umfang unangebracht.

 

Praxis-Vertrags-Rechtsschutz – der verständnislose Patient

Der Zahnarzt Dr. Guth setzt seinem Patienten Welscher insgesamt vier Implantate. Der Heil- und Kostenplan wurde im Vorfeld zur Vorlage bei Krankenkasse und Krankenzusatzversicherung an den Kunden ausgehändigt. Der Patient wurde von seiner Zusatzversicherung informiert, welche Summe er nach Abzug der gesetzlichen, sowie der Zusatzleistungen selbst noch aufbringen muss. Diese Mitteilung hat er nicht gelesen. Als er nach Abschluss der Behandlung die Rechnung der Praxis erhält, weigert er sich, diese zu begleichen. Nach einem erlassenen Mahnbescheid geht die Sache vor Gericht, wo die Forderung in Umfang und Höhe als gerechtfertigt angesehen wird. Die Rechtsschutzversicherung leistete alle Kostenvorschüsse, die bis dahin anfielen.

 

Antidiskriminierungs-Rechtsschutz – das Bewerbungsgespräch

Der Apotheker Braun sucht nach einem weiteren angestellten Apotheker, da er sich über die nächsten Jahre mehr und mehr aus dem aktiven Betrieb zurückziehen möchte. Frau Yilderim wird auf ihre Bewerbung hin zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Im Gespräch erzählt sie Herrn Braun, dass sie vor kurzem mit ihrer Lebensgefährtin in die Stadt gezogen wäre. Zuvor hatte sie für drei Jahre eine Apothekerin vertreten, die in Erziehungszeit ging. Diese Stelle hatte sie direkt nach dem Studium erhalten. Herr Braun entscheidet sich für eine andere Bewerberin, die mehr Berufserfahrung vorweisen kann. Frau Yilderim klagt gegen Herrn Braun, da sie sich durch die Absage diskriminiert fühlt. Als mögliche Gründe führt sie sowohl ihren Migrationshintergrund, wie auch ihr Zusammenleben mit einer Frau an. Der Rechtsschutzversicherer erteilt Deckungszusage für diesen Fall und kann auch einen spezialisierten Anwalt empfehlen. Die Sache wird vor Gericht verhandelt, die Forderung abgewiesen.

Spezial-Straf-Rechtsschutz – der Abrechnungsbetrug

Es ist etwa sechs Uhr morgens, als die Haustürklingel sturmläutet und die Orthopädin Dr. Möller beim Frühstück mit Ihrem Ehemann stört. Draußen steht die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl. Einer ihrer privat krankenversicherten Patienten hatte über Jahre mit einem befreundeten Heilpraktiker „kooperiert“ und Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen bei seiner Krankenversicherung eingereicht. Einem Sachbearbeiter waren die hohe Anzahl von Abrechnungen und einige Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Es wurde Anzeige gegen den Patienten und seinen Heilpraktiker erstattet. Da der betroffene Patient im vergangenen halben Jahr auch verhältnismäßig oft bei Frau Dr. Möller in Behandlung war, geriet auch sie in den Verdacht, in diesen Abrechnugnsbetrug verwickelt zu sein. Ein von ihrer Rechtsschutzversicherung empfohlener Strafverteidiger nahm sich der Sache an, erwirkte eine zeitnahe Rückgabe von beschlagnahmten Akten und PCs. Mittels selbst in Auftrag gegebener Gutachten konnte belegt werden, dass die durchgeführten Behandlungen zu 100 % korrekt und angebracht waren. Die Ermittlugnen gegen die Ärztin wurden eingestellt, bevor es zu einem Reputationsschaden in der Öffentlichkeit kommen konnte.

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