Manager-Rechtsschutz
Für den speziellen Bedarf von FirmenlenkernAls Firmenlenker stellt man besondere Ansprüche an Sie. Auch rechtlich befinden Sie sich in einer besonderen Situation, die mit dem Umfang einer normalen Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht abgedeckt werden kann. Speziell auf Ihren Bedarf abgestimmter Rechtsschutz löst das Problem und hilft Ihnen, Ihr gutes Recht zu bekommen, ohne dabei das finanzielle Risiko der rechtsstreitlichen Kosten eingehen zu müssen.
Schadensbeispiele aus der Praxis
Strafverfahren Nr. 1 – Sozialabgabenbetrug
Eine Bäckereikette hatte nach Absprache mit den Mitarbeitern diese in eine GmbH ausgelagert. Die Mitarbeiter sollten so die Möglichkeit bekommen, ihre Arbeitslöhne pauschal zu versteuern. Wer das nicht wollte, konnte weiterhin regulär und regelbesteuert arbeiten. Die Arbeitskräfte wurden nun nach Bedarf von der GmbH geliehen. Das Finanzamt erklärte dieses Vorgehen im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung für legal. Der Zoll hingegen war ganz anderer Meinung: Er leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Sozialabgabenbetrugs gegen alle Geschäftsführer ein. Da ein Anwalt in Deutschland in solchen Fällen nur einen Beschuldigten vertreten darf, muss jeder der Geschäftsführer von einem anderen Anwalt verteidigt werden. Bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von drei Jahren im Bereich des Steuer- und Wirtschaftsrechts können je Beschuldigten schnell 100.000 Euro und mehr an Rechtskosten anfallen. Man beachte: Keiner der Geschäftsführer hat wissentlich einen Fehler gemacht und die Ursache des Verfahrens liegt einzig darin, dass zwei Behörden einen Sachverhalt unterschiedlich bewerten.
Strafverfahren Nr. 2 – fahrlässige Tötung
Ein Sachbearbeiter arbeitete mit großem Engagement im Lohnbüro seines Unternehmens. Im Zuge einer Firmenübernahme durch neue Eigentümer wurde die Stelle einer Kollegin gestrichen. Man hatte wohl übersehen, dass im Lohnbüro u. a. auch die Einsatzplanung für Zeitarbeiter angesiedelt war. In der Folge war das gleichbleibende Arbeitspensum von ihm alleine zu bewältigen. Da allmonatlich die Auszahlung der Löhne von seiner Vorarbeit abhängig war, war es quasi unumgänglich, täglich im Schnitt 12 bis 14 Stunden zu arbeiten. Das Problem wurde von ihm weder bei der Geschäftsleitung, noch beim Betriebsrat angesprochen. An einem Abend passierte es auf dem Heimweg dann: Durch die lange Arbeit erschöpft, vielen ihm auf der Landstraße fahrend die Augen zu und er verunglückte tödlich. Seine Witwe äußerte gegenüber der Polizei, dass ihr Mann immer so lange hatte arbeiten müssen. Dieser Unfall führte zur Anklage des Geschäftsführers wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung. Man sah die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinem Bediensteten verletzt, da man bei solch langen regelmäßigen Arbeitszeiten davon ausgehen konnte, dass die Gesundheit des Mitarbeiters geschädigt wird und/oder es zu einem Unfall kommen musste.
Streit rund um Anstellungsvertrag – Tantieme
Einer der Geschäftsführer einer GmbH fordert zum Ablauf seines Anstellungsvertrages die in Höhe von 230.000 Euro zugesagte Tantieme für das laufende Geschäftsjahr. Die Gesellschaft bestreitet, dass die Tantieme überhaupt zu zahlen ist und verweigert die Zahlung. Eine außergerichtliche Einigung scheitert. Der Anwalt des Geschäftsführers erhebt daher Klage vor dem Landgericht auf Zahlung von 230.000 EUR.
Vermögensschaden – Fehlentscheidung
Ein Papierhersteller verklagt seinen inzwischen pensionierten Vorstandsvorsitzenden auf Zahlung von 2,5 Millionen Euro. Eine Revision im Unternehmen hat ergeben, dass während der aktiven Amtszeit deutlich über dem Markt liegende Preise für Papiertransporte bezahlt wurden, ein EDV-System angeschafft wurde, das den Anforderungen nicht entsprach und durch häufige Abstürze die Produktivität des Unternehmens beeinträchtigte sowie der Ankauf einer ausländischen Konkurrenzfirma beschlossen wurde, die sich nachträglich als dauerhafter Verlustbringer erwiesen hat. Bei sorgfältiger Geschäftsführung des Vorstandsvorsitzenden wären diese Vermögensnachteile nicht entstanden.
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