Betriebliche Kraftfahrtversicherung

Auf Nummer sicher fahren.

Die Fahrzeuge eines Unternehmens – vom Geschäftswagen bis hin zum LKW – sind oft ein unverzichtbarer Bestandteil für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit. Der Grund: Mobilität und Flexibilität sind für ein Unternehmen in der heutigen Zeit ein Muss. Fällt ein Fahrzeug wegen eines Schadens z.B. durch einen Unfalles, Diebstahls, Marderbisses, usw. aus, ist schnelles Handeln gefragt. Idealerweise mit der optimalen Absicherung durch eine Kfz-Versicherung, um finanzielle Folgen zu vermeiden.

 

Schadensbeispiele aus der Praxis

Verkehrsunfall

Herr R. kam bei Glatteis mit seinem PKW ins Schleudern. Unglücklicherweise hat er dabei einen anderen PKW gerammt, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese mussten ausgetauscht und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 € geschätzt. Die Regulierung hat die Kfz-Haftpflichtversicherung von Herrn R. übernommen. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges musste er 2.500 € bezahlen. Da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, musste er die Rechnung aus seiner eigenen Tasche zahlen.

 

Wildunfall

Gerade im Frühjahr und im Herbst ist es in den Morgenstunden sehr gefährlich durch Waldgebiete zu fahren. Plötzlich läuft ein Reh auf die Fahrbahn und man kann nicht mehr rechtzeitig bremsen. In diesem Fall zahlt die Teilkasko-Versicherung den Schaden an dem Fahrzeug.

 

Glasbruch

Herr T. fuhr mit seinem Dienstwagen durch eine Baustelle. Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleuderte ihm einen Stein auf die Windschutzscheibe. Die Scheibe reißt. Der Schaden wurde auf ca. 450 € geschätzt.

 

Hagelschlag

Eine Gruppe von Arbeitern eines Malerbetriebs erledigt Arbeiten in einem Geschäftshaus. In dieser Zeit kam es zu einem schweren Gewitter mit Hagelschlag. Die Hagelkörner waren so groß, dass sie auf dem Transporter der Firma viele kleine Dellen verursachten. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 1.750 € geschätzt. Da die Firma keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte, muss sie für den Schaden selbst aufkommen.

Diebstahl

Der LKW-Fahrer Herr K. steuert für eine vorgeschriebene Pause eine Raststätte an und parkte seinen PKW in einer Parkbucht. Er geht in die Raststätte um sich frisch zu machen und etwas zu essen. Als er wieder zu seinem LKW gehen will, entdeckte er den Diebstahl des Fahrzeuges. Er informierte sofort die Polizei, jedoch blieb die Fahndung erfolglos. Sattelschlepper und Auflieger hatten einen Zeitwert von zusammen 175.000,– Euro, die durch die Teilkasko erstattet wurden.

Wir beraten Sie gerne – neutral und unabhängig

Sie möchten ein maßgeschneidertes Versicherungspaket mit dem Sie ideal abgesichert sind? Sie möchten eine umfassende Beratung und Betreuung, die zielgerichtet auf Ihre Bedürfnissen eingeht? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir freuen uns auf Sie!