Die Pensionszusage

Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung

Sie wissen: Engagierte Mitarbeiter sind Ihr wichtigstes Kapital. Eine betriebliche Altersversorgung motiviert Ihre Mitarbeiter, stärkt die Identifikation mit dem Unternehmen und Sie sparen ganz nebenbei Lohnnebenkosten. Außerdem beweisen Sie soziale Verantwortung. Betriebliche Zusagen sind in Zeiten sinkender gesetzlicher Renten aus einem guten Personalmanagement nicht mehr wegzudenken.

Wie funktioniert das?

• Als Arbeitgeber erteilen Sie Ihrem Arbeitnehmer eine Pensionszusage. In dieser sind die von Ihnen zu erbringenden Versorgungsleistungen festgelegt. So wird für Ihren Mitarbeiter über Ihren Betrieb eine Altersvorsorge aufgebaut. Auf Wunsch kann sich Ihr Mitarbeiter zugleich für den Fall der Berufsunfähigkeit oder seine Angehörigen im Todesfall absichern. Zur Finanzierung der Pensionszusage schließen Sie eine Allianz Rückdeckungsversicherung ab.
• Die Finanzierung erfolgt entweder durch Umwandlung des Arbeitnehmerentgelts oder durch Sie als Arbeitgeber. Auch Kombinationen sind möglich.
• Die Beiträge sind unbegrenzt steuerfrei. Sie sind zudem sozialversicherungsfrei. Nur bei Entgeltumwandlung ist die Sozialversicherungsfreiheit auf 4% der Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.

 

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