Krankenzusatzversicherung

Zusätzliche Absicherung für gesetzlich Versicherte

Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile – gerade, wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

 

Schadensbeispiele aus der Praxis

 

Heilpraktiker

Schon seit Jahren litt Frau U. an schlimmen Kopfschmerzen. Sie hatte viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und kein Medikament führte zur Linderung. Auf Empfehlung hat Frau U. einen Heilpraktiker aufgesucht. Dieser konnte ihr helfen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker noch die verschriebenen Medikamente. Da Frau U. eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereicht hat, bekommt sie einen Teil der Kosten von dieser erstattet.

Krankenhausaufenthalt

Herr W. besuchte seinen Arbeitskollegen im Krankenhaus. Dieser erlitt vor einigen Tagen einen Herzinfarkt. Während des Krankenbesuches fallen ihm die „Umstände“ im Krankenhaus negativ auf. Sein Kollege musste sich mit drei weiteren Patienten ein Zimmer teilen. Er beklagte sich, dass er kaum zum Schlafen kommt. Herr W. beschloss, sich über eine stationäre Zusatzversicherung zu informieren. Ihm ist es sehr wichtig, dass er, wenn er krank ist, nicht im Mehrbettzimmer liegen muss und vom Chefarzt behandelt wird.

Zahnersatz

Frau N. hat immer großen Wert auf die Zahnpflege gelegt und trotzdem benötigt sie Zahnersatz. Sie ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden, jedoch ist die Rechnung höher als erwartet. Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhält sie nur einen geringen Festzuschuss. Den überwiegenden Teil der Kosten muss sie aus eigener Tasche bezahlen.
Beispielrechung:
Brücke verbl. Brücke Implantat
Gesamtkosten 700 € 1.000 € 1.600 €
Leistung der GKV 350 € 350 € 350 €
Eigenanteil 350 € 650 € 1.250 €

Krankentagegeld

Herr E. wurde bei einem Autounfall schwer verletzt. Nach mehreren Wochen im Krankenhaus folgte der Aufenthalt in einer Rehaklinik. Wann er wieder arbeiten kann ist ungewiss. Der Arbeitgeber bezahlte nach dem Unfall noch sechs Wochen lang den Lohn. Doch nun ist Herr E. und seine Familie auf staatliche Hilfe angewiesen. Von der gesetzlichen Rentenversicherung erhält er nur eine kleine Zahlung. Der Großteil des bisherigen Nettolohns fehlt in der Haushaltskasse. Eine Krankentagegeldversicherung hatte Herr E. nicht abgeschlossen.

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