Straf-Rechtsschutz für Privatpersonen

Wenn der Staatsanwalt ermittelt...

Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft gegen Sie oder ein Familienmitglied ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd wirken. Als gesetzestreuer Bürger zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt. Die nachfolgenden Schadenbeispiele zeigen, wie schnell Sie in ein Ermittlungsverfahren schlittern können – und nicht ein einziges davon wäre im Umfang einer „normalen“ Rechtsschutzversicherung gedeckt. Ergänzender Versicherungsschutz ist hier unverzichtbar.

Schadensbeispiele aus der Praxis

Körperverletzung im Dienst

Im Zuge eines Einsatzes will ein Polizist einen gewaltbereiten Demonstranten festnehmen (Steinewerfer). Dieser wehrt sich nach Leibeskräften gegen die Festnahme; schlägt und tritt wild um sich. Mit Unterstützung zweier weiterer Beamten kann der Mann überwältigt und zu Boden gerungen werden. Dabei kugelt er sich den Arm aus und zieht sich mehrere Schürfwunden zu. Im Zuge eines Gesprächs mit seinem Anwalt lässt er Anzeige gegen den Polizisten erstatten: Der Vorwurf lautet auf vorsätzliche Körperverletzung. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft (§ 223 StGB) und ein Disziplinarverfahren (ggf. mit anschließendem Verlust des Beamtenstatus).

Sexuelle Nötigung

Ein Abteilungsleiter ist gezwungen, einer Mitarbeiterin zu kündigen. Diese war zuvor über einen längeren Zeitraum auffällig geworden, da sie häufig zu spät zur Arbeit kam, sich auffallend häufig nur für einen Tag krank meldete und lange offensichtlich privat telefonierte. Das Kündigungsgespräch endet schnell in einem hysterischen Anfall der Dame, die heulend aus dem Büro rennt. Zwei Tage später erscheinen zwei Polizisten im Büro des Abteilungsleiters und bitten ihn zur Vernehmung mit auf die Wache. Die Mitarbeiterin hatte Anzeige gegen ihn erstattet, da er sie angeblich bereits länger regelmäßig unsittlich berührt und anderweitig sexuell belästigt hätte. Es droht eine Haftstrafe von mind. einem Jahr (§ 177 StGB).

 

Umweltverschmutzung

Im Winter befeuert ein Hauseigentümer seine Heizung mit Holz, das er bei einem kleinen Holzhandel erworben hatte. Beim Verbrennen entsteht ungewöhnlich viel Qualm, der nicht richtig abzieht und in die Nachbarhäuser gelangt. Bei den Holzstücken handelt es sich offenbar um imprägniertes altes Bauholz, was aufgrund des Zuschnitts nicht mehr erkennbar war. Einer der Nachbarn ruft die Polizei. Es folgt ein Ermittlungsverfahren wegen Umweltverschmutzung. Nach § 326 StGB drohen bis zu fünf Jahre Haft.

 

„Schwarzfahren“

Ihr ältester Sohn (17) bleibt über Nacht bei einem guten Freund, dessen Eltern im Urlaub sind. Abends kommen die beiden Jugendlichen auf „die gute Idee“, mit dem Auto der Mutter eine Spritztour zu unternehmen. Recht bald fallen Sie durch ihre Fahrweise auf und werden von der Polizei angehalten. Gegen beide wird ein Verfahren wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ eingeleitet. Ihr Sohn war allerdings nur als Beifahrer mit im Auto gewesen und fuhr keinen Meter selbst. Nach § 21 StVG drohen für diese Straftat bis zu einem Jahr Haft.

Sozialbetrug

Sie erhalten für eines Ihrer Kinder, das sich noch in beruflicher Ausbildung befindet, Kindergeld. Was Sie nicht wissen: aufgrund häufigen Schwänzens der Berufsschule erhielt Ihr Kind bereits mehrere Abmahnungen vom Ausbildungsbetrieb. Letztlich wurde das Ausbildungsverhältnis bereits vor vier Monaten beendet. Ihr Sprößling traute sich bislang nur noch nicht, Ihnen das auch mitzuteilen. Vom Amt ergeht Strafanzeige wegen des Erschleichens von Sozialleistungen. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft (§ 263 StGB).

Bestechlichkeit im Amt

Im Rahmen der Ausschreibung eines Schulhausumbaus erhält ein Architekt den Zuschlag. Aufgrund anonymer Anzeige ermittelt die Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf gegen ihn, einen leitenden Beamten des städtischen Bauamtes bestochen zu haben. Im Zuge dieser Ermittlungen gerät auch der Beamte selbst ins Kreuzfeuer der Ermittlungen und muss sich verteidigen. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft und ein Disziplinarverfahren (ggf. mit anschließendem Verlust des Beamtenstatus) (§ 334 StGB).

Wir beraten Sie gerne – neutral und unabhängig

Sie möchten ein maßgeschneidertes Versicherungspaket mit dem Sie ideal abgesichert sind? Sie möchten eine umfassende Beratung und Betreuung, die zielgerichtet auf Ihre Bedürfnissen eingeht? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir freuen uns auf Sie!