Rückrufkostenversicherung

Rückrufaktionen kennt man vor allem aus der KFZ-Industrie. Über Kundenanschreiben und über die Medien werden dort Halter eines bestimmten
Modells, eines bestimmten Fertigungszeitraums in die Werkstatt gebeten, um Nachbesserungen vorzunehmen. Auch Lebensmitteldiscounter tauchen häufiger mit einzelnen Produkten im Fernsehen aufund bitten um Rückgabe oder Umtausch. Grund für diese Aktivität ist die Produkbeobachtungspflicht, die sich aus der Produzentenhaftung ergibt – und man möchte natürlich auch größeren Schaden abwenden, der durch Schadenersatzansprüche Geschädigter und Imageverlust entstehen kann. Die Kosten dieser Rückrufaktionen können über eine Rückrufkostenversicherung aufgefangen werden.

Schadensbeispiele aus der Praxis

Unterhaltungselektronik

Ein Hersteller von Fernsehgeräten stellt bei Qualitätsprüfungen fest, dass ein Teil der Produktion von Fernsehgeräten der Serie Blanus, die über den Zeitraum von 2 Jahren hergestellt worden waren, mangelhafte Lötstellen aufweisen. Diese können zur Überhitzung des Gerätes mit Brandgefahr und somit zu erheblichen Personenschäden führen. Da die betroffenen Besitzer weder dem Hersteller noch den Händlern/Verkaufs-
geschäften bekannt sind, muss zur Abwendung der Gefahr eine Rückrufaktion durchgeführt werden. Mit Zeitungsinseraten und Radiodurchsagen werden die Käufer aufgefordert, die Geräte zur Überprüfung bei ihrem Händler abzugeben.

Spielwaren

Ein Spielzeughersteller wird von einem Händler darauf aufmerksam gemacht, dass sich bei einer von ihm produzierten Teddybärserie die Augen beim Spielen lösen. Es besteht die Gefahr, dass Kinder die Augen verschlucken und daran ersticken. Der Hersteller fordert daraufhin in einer Rückrufaktion zur Rückgabe der Teddybären auf.

Lebensmittel

Ein Lebensmitteldiscounter stellt bei Stichproben fest, dass bei einer bestimmten Charge von Mandelkernen eine Salmonellenverunreinigung vorliegt. Im Rahmen einer Rückrufaktion fordert der Discounter seine Kunden zur Rückgabe der betroffenen Packungen auf.

Möbel

Ein Möbelhersteller wird von einem Kunden angeschrieben, dass bei einem von ihm produzierten Stuhl der Übergang von Lehne zur Sitzfläche bereits bei leichter Belastung brechen kann. Der Kunde prellte sich beim Sturz vom Stuhl den Steiß. Um die Verletzungsgefahr für weitere Kunden einzudämmen, startet der Hersteller eine Rückrufaktion.

Kleidung

Eine Ladenkette für Sportartikel importiert einen größeren Posten von Trikots aus China. Sehr bald nach den ersten Verkäufen melden sich Kunden, die nach dem Tragen beim Sport massive Hautreizungen erlitten, die dermatologisch behandelt werden müssen. Vermutlich sind chemische Verunreinigungen des Gewebes die Ursache dafür. In einer Rückrufaktion werden Kunden zur Rückgabe der Trikots aufgefordert.

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