Sorgenfreie Nutztierhaltung

Richtig versichert, wenn Tierhaltung die eigene Existenz sichert

Als Tiernutzer sollte man sich frühzeitig um den Versicherungsschutz für seine Nutztiere kümmern, denn viele Risiken können schnell die eigene Existenz bedrohen. Wer ein Tier hält, trägt dafür auch die Verantwortung. Das bedeutet, dass Sie Schadenersatz leisten müssen, wenn Ihr Tier
einen anderen schädigt. Aber auch Tiere genießen seitens des Gesetzgebers besonderen Schutz und eine artgerechte Tierhaltung steht weit oben auf der politischen Agenda. Auch die Behandlung bei Krankheit zählt hierzu. Krankheit kann aber auch schnell zur Nottötung oder Keulung führen. Generieren Sie aus Ihren Tieren einen Ertrag, muss der Wert des Tieres abgesichert werden, damit sich die Mühen der Aufzucht auch lohnen.

 

Nutztiere

Nutztiere werden gehalten, damit sie dem Halter einen bestimmten Nutzen bieten. So dient der Wachhund dem Schutz des eigenen Anwesens und die Milchkuh oder das Schwein als Grundlage des eigenen Erwerbslebens.

Typische Nutztiere sind:

• Hunde
• Pferde
• Rinder
• Schweine
• Hühner, usw.

Halter haften für ihre Tiere

Haftungsgrundlage

§ 833 BGB
„(1) Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden aus bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“

Vereinfacht kann man also sagen, dass Schäden durch Nutztiere nur dann erstattungspflichtig sind, wenn dem Halter ein Verschulden vorgeworfen werden kann (Verschuldenshaftung). Beim Luxustier (§ 833 Abs. 1 BGB) spielt der Grad des Verschuldens des Halters keine Rolle. Schäden müssen aus der reinen Gefährdungshaftung heraus beglichen werden. Der Luxustierhalter haftet also grundsätzlich immer für Schäden, die sein Tier verursacht.

Absicherung gegen Haftpflichtansprüche

Der Gesetzestext stellt eindeutig fest, dass für Schäden, die durch ein Nutztier verursacht werden, nur dann gehaftet und entsprechender Schadenersatz geleistet werden muss, wenn dem Halter ein Verschulden vorzuwerfen ist. Diese Verschuldenshaftung ist auch Gegenstand der gewerblichen bzw. speziellen Haftpflichtversicherung, die Sie für Ihr Unternehmen bzw. den Zweck der Nutztierhaltung benötigen. Ihre Tiere
sind daher im Regelfall über einen solchen Vertrag bereits mit versichert:

Betriebshaftpflichtversicherung, z. B.:

• Wachhunde
• Therapiehunde/-pferde
• Kangalfische

landwirtschaftliche Haftpflicht, z. B.:

• Milchkühe
• Mastschweine
• Legehühner
• Schafe

Jagdhaftpflicht, z. B.:

• Jagdhund
• Frettchen (zu Jagdzwecken)
• Greifvögel (zu Jagdzwecken)

Es kann je nach Tarif Einschränkungen bei den Tierarten oder
der versicherten Stückzahlen geben. Es empfiehlt sich daher
immer, mit dem Versicherer den gebotenen Versicherungsschutz
abzuklären. Dies gilt auch, wenn beispielsweise eigene
Tiere auf Weiden im Ausland gehalten, oder Tiere für einen
anderen als den eigentlichen Nutzzweck eingesetzt werden
(z. B. Brauereipferde bei Umzügen).

Tiere sind keine Sachen

Tiere sind gem. § 90a BGB keine Sachen. Daher sollte man sie auch nicht wie Sachen versichern. Ein umfangreiches Angebot an Tierversicherungen gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Nutztiere entsprechend des persönlichen Bedarfs abzusichern.
Vom entgangenen Ertrag bis hin zu den Behandlungskostengibt es kaum einen Bereich, gegen dessen finanzielle Folgen Sie sich nicht absichern könnten.

Tierkranken-/Tier-OP-Versicherung

Für Hunde, Katzen und Pferde bietet der Versicherungsmarkt die Möglichkeit der Krankenversicherung. Eine solche Versicherung kommt für einen gewissen Teil der anfallender Kosten auf.

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Spezielle Lösungen für Pferde und Vieh

Für Pferde und Vieh gibt eine ganze Reihe von Versicherungslösungen mit fest vereinbarten Versicherungssummen arbeiten, die beim Eintreten eines bestimmten, versicherten Ereignisses Basis einer Erstattung sind. Hier kann es eine Beschränkung in der Versicherbarkeit bestimmter Tierrassen geben.

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Stand der Informationen: xx.xx.2015

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